Schutzvertrag & Schutzgebühren
Der Tierschutzhof Ering ist ein reiner Gnadenhof und vermittelt i.d.R. keine Tiere.
Die folgenden Infos dienen der allgemeinen Information zu Schutzgebühren im Allgemeinen:
Generell werden in unseren bmt-Tierheimen Tiere nur mit Schutzvertrag und gegen eine Schutzgebühr an neue Besitzer weitergegeben.
Mit diesen Gebühren erzielt ein Tierheim keine Gewinne, sondern deckt anteilig die Kosten für Unterbringung, Futter und tierärztliche Maßnahmen. Alle unsere Tiere werden tierärztlich betreut und bekommen eine Grunduntersuchung.
Eine Schutzgebühr soll darüber hinaus sicherstellen, dass die finanziellen Voraussetzungen für eine verantwortliche Tierhaltung gegeben sind. Durch die Gebühr sollen unlautere Absichten, wie z.B. eine kommerzielle Weitergabe an Tierversuchsanstalten, verhindert werden.